Sie sind in guten Händen

 

Wir, der Private Krankenpflegedienst Eißmann bieten Ihnen und Ihren Angehörigen ein umfassendes Leistungsangebot, ob in ihren 4-Wänden oder innerhalb einer Wohnung in unserem Betreuten Wohnen.

Sie möchten wissen, was unsere ambulante Pflege leisten kann, dann informieren Sie sich hier über unsere Leistungen, die zum größten Teil von den Kranken- und Pflegekasse bezahlt werden:

 
Grundpflege 
Ärztliche Verordnungen 
Verhinderungspflege 
Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt 
Hauswirtschaft 
Beratungsbesuche 
Vermittlung von sonstigen Dienstleistungen 

Besonders aufmerksam möchten wir Sie auf die neuen Betreuungsleistungen machen, die jedem Pflegebedürftigen mit einem monatlichen Betrag von 125 € zur Verfügung stehen.

 GRUNDPFLEGE


Unter Grundpflege versteht man alle Maßnahmen, die zur täglichen Körperhygiene gehören. Besonders am Anfang einer Betreuung ist die Körperpflege ein sehr sensibles Thema. Sich von fremden Menschen entkleiden und waschen zu lassen, bedarf erst mal einer ziemlichen Überwindung. Doch ich versichere Ihnen eins, wir sind Profis und genau so verhalten wir uns. Mit viel Einfühlungsvermögen und Erfahrung unterstützen wir unsere Kunden bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, ob bei der Körperpflege, der Ernährung und/oder der Mobilität.

Im Einzelnen gehen wir u. a. bei folgenden Leistungen zur Hand:


  • Waschen des Körpers am Waschbecken, aber auch im Bett
  • Duschen oder Baden
  • Intimpflege
  • Mundhygiene
  • Augen-, Nasen- und Ohrenpflege,
  • Rasieren und/oder Bartpflege
  • Haut-, Haarpflege und Kosmetik
  • Wechseln der Leib- und Bettwäsche
  • Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Essenszubereitung und -darreichung


Die Leistungsvergütung kann durch die Pflegeversicherung, die Krankenkassen, die Sozialhilfeträger oder über Privatleistungen erfolgen. 

 ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN


Ärztliche Verordnungen sind vom Haus- oder Facharzt an Pflegefachkräfte übertragene medizinische Leistungen. Besonders kranke, pflegebedürftige und alte Menschen benötigen bei medizinischen Leistungen Unterstützung. Die Sehkraft nimmt ab und es fällt ihnen immer schwerer die kleinen Tabletten zu unterscheiden und dies kann fatale Folgen für die Gesundheit haben und sogar lebensbedrohlich sein.

Gehen Sie lieber auf Nummer sich und lassen uns die ärztlichen Verordnungen übernehmen, wie


  • die Medikamentengabe,
  • das Anlegen und Wechseln von Verbänden,
  • die Versorgung von Kathetern,
  • die Arbeit mit Ernährungssonden,
  • die Kontrolle von Blutdruck und –zucker,
  • die Pflege von Anus-Praeter (künstlicher Darmausgang),
  • die Wundversorgung u. v. m.


Die Vergütung von ärztlichen Verordnungen wird fast vollständig durch die Krankenkassen übernommen. 

VERHINDERUNGSPFLEGE


Wie man aus dem Wort selbst ableiten kann, versteht man unter Verhinderungspflege die Ersatzpflege bei Verhinderung der privaten Pflegeperson. Private Pflegepersonen sind meistens Angehörige, d. h. Lebenspartner, Kinder oder Enkel. Aber auch Freunde und Bekannte können private Pflegepersonen sein. Die Pflege eines Angehörigen bedeutet für die Pflegenden häufig eine große körperliche und geistige Belastung, besonders dann, wenn die Pflege vom Lebenspartner übernommen wird. Aber auch Kinder und Enkel stehen in einem ständigen Spannungsfeld, die Versorgung ihrer Lieben sicherzustellen und die eigenen Bedürfnisse nicht zu vernachlässigen.

Die Verhinderungspflege wurde entwickelt, um den Pflegenden auch einmal Zeit für sich zu verschaffen. Ob für einen eignen Arzttermin, um Behördenangelegenheiten zu klären, einen Einkauf zu tätigen, in den Urlaub zu fahren oder einfach mal durchschnaufen, um wieder neue Kraft zu sammeln.

Die Leistungsinanspruchnahme kann stunden-, tage– und/oder wochenweise erfolgen


BETREUUNGSLEISTUNGEN


Die Betreuung von Pflegebedürftigen stellt für viele Angehörige eine nicht zu unterschätzende physische und psychische Belastung dar. Um dem entgegenzuwirken, haben alle Pflegebedürftigen seit dem 01.01.2015 Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 125 €. Bis zu diesem Betrag übernimmt die Pflegekasse die gesamten Kosten der Betreuungsleistungen.

Der Anspruch auf die Betreuungsleistungen bleibt für nicht genutzte Beträge auch über den Jahreswechsel bestehen, die Leistungen aus dem Vorjahr müssen bis spätestens 30.06. des Folgejahres bei der Pflegekasse abgerufen werden, da sie sonst verfallen.

Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können u. a. folgende Leistungen erbracht werden


  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie z. B.
    • Reinigung der Wohnung,
    • Wäsche waschen, trocknen und bügeln,
    • Einkaufen,
    • Hausordnung,
    • Haustierversorgung,
  • Betreuung und Beaufsichtigung,
    • Gedächtnistraining,
    • Begleitung bei Spaziergängen,
    • Lesen von Zeitungen, Büchern u. a.
    • Bewegungsübungen
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten,
  • Fahrdienste und Begleitung zu Ärzten, Therapien und/oder Behörden uvm.


BETREUUNG NACH DEM KRANKENHAUS

Ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass die Verweildauer bei Krankenhausaufenthalten immer kürzer wird? Der Grund dafür liegt in den Abrechnungsbedingungen der Krankenhäuser, was zu dem Bestreben führt, Aufenthalte der Patienten so kurz wie möglich zu gestalten.

Dies hat zur Folge, dass viele Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt noch Hilfe und Unterstützung benötigen. Ihre Genesung häufig noch nicht so weit fortgeschritten ist, um eine eigenständige Versorgung zu sichern. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit der Krankenhausnachsorge. Wir stehen Ihnen u. a. bei der Körperpflege und/oder der Reinigung Ihrer Wohnung/Ihrem Haus zur Verfügung. Auch notwendige medizinische Nachbetreuungen übernehmen wir gern für Sie, wie z. B. die Durchführung von Verbandswechseln und/oder die Gabe von Medikamenten.


HAUSWIRTSCHAFT


Kennen Sie das Lied noch „Das bisschen Haushalt macht sich von allein …“. Jede Hausfrau weiß, dass dies nicht stimmt. Besonders mit fortschreitendem Alter oder Krankheit fällt es vielen Menschen immer schwerer die Reinigung der Wohnung/des Hauses zu erledigen, die Fenster zu putzen, die Bettwäsche zu wechseln oder die Wäsche zu waschen, aufzuhängen und abzunehmen?

Ihr „bisschen“ Haushalt schaffen wir allein, wir übernehmen alle anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Sie genießen Ihren wohlverdienten Lebensabend, legen die Beine hoch und verbringen die Zeit lieber mit Ihrer Familie und Freunden. Wir übernehmen für Sie:


  • das Einkaufen,
  • das Reinigen der Wohnung,
  • die Hausordnung,
  • die Wäsche waschen, trocknen und bügeln,



Hauswirtschaftliche Leistungen können über Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Betreuungsleistungen, die Krankenversicherung, die Sozialhilfe oder als Privatleistung abgerechnet werden.


 BERATUNGSBESUCHE


Sie versorgen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen allein, d. h. Sie erhalten Pflegegeld? Dann lassen Sie mich Ihnen hiermit meinen allergrößten Respekt aussprechen, als Pflegedienstinhaberin weiß ich was es bedeutet sich 24 Stunden, an allen Tagen eines Jahres um pflegebedürftige Personen zu kümmern.

Pflegebedürftige die „nur“ durch Ihre Angehörigen versorgt werden, sind dazu verpflichtet regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Doch sehen Sie es nicht als Verpflichtung, sondern besser als Chance, sich von einem Pflegeprofi beraten zu lassen. Ziel unserer Beratungsbesuche ist es, Ihnen bei der Versorgung und Betreuung mit fachlichem Rat zur Seite stehen. Wir geben Ihnen Hinweise zur pflegerischen, medizinischen und sozialen Versorgung. Wir beraten Sie zu weiteren Leistungsmöglichkeiten der Kranken- und Pflegeversicherungen, um Ihnen die Pflege und Betreuung ihres Angehörigen zu erleichtern.

Die Kosten für diese Besuche werden zu 100% durch die Pflegekasse getragen. 

VERMITTLUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN


Sie benötigen einen Facharzttermin oder suchen eine Physiotherapie in Ihrer Nähe? Sie benötigen ein Notruftelefon, wir beraten Sie dazu.

Dann rufen Sie uns an, wir vermitteln Ihnen erfahrene und zuverlässige Kooperationspartner, wie:


  • Haus-, Fach- und Zahnärzte
  • Friseur, Kosmetik und Fußpflege
  • Hilfsmittel aller Art, wie Pflegebett, Nachtstuhl, Rollator, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte
  • Essen auf Rädern
  • Seelsorger
  • Notrufsysteme u.v. m